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   VG Düsseldorf, 15.05.2006 - 25 K 1225/06   

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VG Düsseldorf, 15.05.2006 - 25 K 1225/06 (https://dejure.org/2006,33886)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.05.2006 - 25 K 1225/06 (https://dejure.org/2006,33886)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. Mai 2006 - 25 K 1225/06 (https://dejure.org/2006,33886)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.05.1988 - 2 A 1739/86
    Auszug aus VG Düsseldorf, 15.05.2006 - 25 K 1225/06
    In seinem Urteil vom 31. Mai 1988 - 2 A 1739/86 -, DÖV 1989 Seite 29 folgende, hat das OVG NRW ausgeführt:.

    Schließlich hat das OVG NRW in seinem Urteil vom 31. Mai 1988 - a.a.O. - auch die weitere Voraussetzung für eine Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 AO verneint, dass sonst erhebliche Nachteile oder Gefahren für die Gemeinde entstehen könnten.

  • BVerwG, 13.04.2005 - 10 C 5.04

    Vergnügungssteuer; Aufwandsteuer; Spielautomatensteuer; Stückzahlmaßstab;

    Auszug aus VG Düsseldorf, 15.05.2006 - 25 K 1225/06
    Aus der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. April 2005 - 10 C 5.04 - ist zu entnehmen, dass das Einspielergebnis als rechtmäßige Bemessungsgrundlage für die Erhebung der Vergnügungssteuer für Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit erachtet wird.
  • VG Düsseldorf, 07.04.2006 - 25 K 2401/05

    Heranziehung eines Betreibers von Geldspielautomaten zu Vergnügungssteuer;

    Auszug aus VG Düsseldorf, 15.05.2006 - 25 K 1225/06
    In dem Verfahren 25 K 2401/05 hat die Kammer durch Urteil vom 7. April 2006 Folgendes ausgeführt:.
  • VG Düsseldorf, 19.09.2005 - 25 K 366/05

    Stückzahlmaßstab bei der Vergnügungssteuer

    Auszug aus VG Düsseldorf, 15.05.2006 - 25 K 1225/06
    Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass die Kammer bereits durch Urteil vom 19. September 2005 in dem Verfahren 25 K 366/05 zu dem auch in vorliegender Satzung verwendeten Begriff der eingesetzten Spielbeträge" Bedenken an der Berechnung geltend gemacht hat, weil Wechselgeld zwar von dem Zählwerk eines Automaten als Ausgabe erfasst wird, es wird aber nicht danach differenziert, ob es sich um zurückgegebenes Geld handelt oder um z.B. eine Gewinnzahlung.
  • BFH, 26.02.2007 - II R 2/05

    Verfassungsmäßigkeit der Erhöhung der Vergnügungsteuer auf Geldspielgeräte in

    Diese Satzungsänderungen wurden in der Rechtsprechung als rechtmäßig beurteilt (zu den Einspielergebnissen/Kasseninhalt Urteile des OVG für das Land Schleswig-Holstein vom 18. Oktober 2006 2 LB 11/04; des VG Düsseldorf vom 25. September 2006 25 K 4880/06; des VG Minden vom 16. August 2006 11 K 3813/04; vom 30. August 2006 11 K 4192/04, und vom 17. Januar 2007 11 K 2291/06; Beschluss des VG Münster vom 18. Oktober 2006 9 L 667/06; zu den Spieleinsätzen Urteil des VG Minden vom 17. Januar 2007 11 K 3272/06; Beschlüsse des VG Gelsenkirchen vom 22. Mai 2006 2 L 577/06; vom 21. August 2006 2 L 587/06, und vom 24. August 2006 2 L 581/06; des VG Köln vom 29. August 2006 23 L 1070/06, und vom 25. Oktober 2006 23 L 1519/06, alle bei juris), außer wenn die jeweilige Satzungsregelung die Bemessungsgrundlage nicht zutreffend und bestimmt definiert (Urteile des VG Düsseldorf vom 15. Mai 2006 25 K 1134/06, 25 K 1176/06, 25 K 1225/06 und 25 K 1299/06, alle bei juris).
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